1. Angebote, Preise, Berechnung
Allen Angeboten, Verträgen, Berechnungen, Zahlungen usw. liegt die VOB in Ihrer jeweiligen neuesten Fassung und den einschlägig geltenden Bestimmungen zugrunde.
Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend.
Aus Terminverschiebungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann er nicht verantwortlich gemacht werden ( z.B. Baufeuchtigkeit, höhere Gewalt).
Die vom Auftragnehmer genannten Preise sind jeweils Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer kommt hinzu und wird gesondert ausgewiesen.
Abschlagszahlungen sind sofort nach Vorlage der Teilrechnung zu entrichten.
2. Sonstige Bedingungen für Leistungen und Lieferungen
Wird die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten berechnet.
Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der Ausführung gültigen Arbeitsstundensätze maßgebend. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen, werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
Ansprüche wegen verspäteter Lieferung und Leistung können nur geltend gemacht werden, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wird.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sowie Deckungskauf bzw. Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers, sind ausgeschlossen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum, rein netto ohne Abzug.
Bei Zielüberschreitung erfolgt vom Fälligkeitstag an Zinsberechnung.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.
4. Gewährleistung
Der Käufer hat nach Lieferung und Montage unverzüglich die Beschaffenheit und Vollständigkeit der Leistung zu prüfen.
Gewährleistungsansprüche über die VOB, Teil B hinaus bestehen nicht, insbesondere besteht keine Haftung aus kostenloser Beratung. Ansprüche auf Wandlung und Minderung sowie auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Für Verlegearbeiten gelten folgende besondere Bedingungen:
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei loser Verlegung zwei Jahre. Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Die vereinbarte Montage setzt einen normalen Verlauf voraus.
Soweit Montagearbeiten ausgeführt werden, haftet der Auftragnehmer nur nach den Bestimmungen der VOB. Die Mängelhaftung beschränkt sich grundsätzlich auf die Nachbesserung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirmasens.
5. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der besonderen Bedingungen für Verlegearbeiten ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.